HINWEISE ZUM VERFALL DER HERSTELLERGARANTIE
Die Herstellergarantie, sofern noch vorhanden, ist womöglich mit Eintritt des selbstverursachten Schadenbildes erloschen, bzw. erlischt spätestens durch den Fremdeingriff zur Fehlerdiagnose-/ behebung.
HINWEISE ZUR GEWÄHRLEISTUNG
Aufgrund des bestehenden Schaden wird nach Instandsetzung keinerlei Gewährleistung auf andere und/oder Folgeschäden übernommen.
Die Gewährleistung für jegliche Bauteile und /oder Fehlerbilder ausser für die ersetzten/instandgesetzten Ersatzteile wird ausgeschlossen.
Jegliche Gewährleistung auf ersetzte /instandgesetzte Bauteile erlischt sobald im Nachgang ein Fremdeingriff durch Dritte erfolgt.
Bei Flüssigkeits- /und Feuchtigkeitsschäden wird keinerlei Gewährleistung auf
Dauerhaftigkeit der Funktion sowie evtl. auftretende Folgeschäden übernommen - eine Instandsetzung dient lediglich der Funktionswiederherstellung zur Zugriffsmöglichkeit auf Gerätedaten. Andere und/
oder Folgeschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen sofern ein Endfunktionstest nach Instandsetzung (durch zB das Fehlen des Sperrcode oder Sperrmuster) nicht erfolgen kann.
Softwarereparaturen sind mit einer Funktionsübergabegarantie behaftet und unterliegen als Variables Gut nicht der Gewährleistung.
HINWEISE ZUR FESTIGKEIT GEGEN FLÜSSIGKEITEN
Sollte das instandzusetzende Gerät eine Klassifizierung bzgl. Wasserfestigkeit besitzen so weisen wir AUSDRÜCKLICH darauf hin, dass nach dem Eingriff zur Fehlerdiagnose-/ bzw. Fehlerbehebung KEINE GEWÄHRLEISTUNG auf das Fortbestehen einer evtl. solchen Klassifizierung gegeben ist.
HINWEISE BEI ENTSPERRUNG
Der Kunde bestätigt das uneingeschränkte Eigentum an dem jeweiligen zu entsperrenden Gerät durch Vorlage eines Kaufbeleg oder an Eides statt! Verstösse können strafrechtlich geahndet werden.
HINWEISE ZUR LAGERFRIST
Mit Hinweis auf den Fertigstellungstermin beginnt die Fälligkeit der Zahlung frühestens. Der Kunde wird spätestens ab Mitteilung über die Fertigstellung in Annahmeverzug nach § 293 ff BGB gesetzt.
Nach Ablauf der Lagerfrist von 30 Kalendertagen nach Fertigstellung ohne Abholung und/ oder bzw. Leistung der vollständigen Zahlung durch den Kunden wird von einer Eigentumsaufgabe ausgegangen, es
erlischt sodann das Eigentum des Kunden am Gerät und es erfolgt der Selbsthilfeverkauf sowie eine Aufrechnung.
Es gelten vorrangig unsere Reparatur- sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei teilweiser und/ oder vollständiger Ungültigkeit gilt Ersatzweise immer das BGB in seiner aktuellen Fassung. (Stand : 10/2024)
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