ODR-Verordnung ab 09.01.2016:
Am 09.01.2016 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft (ODR-Verordnung), die Onlineshopbetreiber dazu verpflichtet, einen Hyperlink auf die neue OS-Plattform der EU-Kommission zu setzen.
Wir erfüllen die Anforderungen der EU Kommission.
Was bedeutet das?
Das EU-Parlament sowie der EU-Rat haben am 21.05.2013 die EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung) erlassen. Sie tritt am 09.01.2016 in Kraft.
Die ODR-Verordnung soll der Beilegung von Streitigkeiten dienen, die sich aus dem Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ergeben. Hierzu wird eine Online-Streitbeilegungsplattform
(OS-Plattform) im Internet geschaffen, die wohl am 15.02.2016 zur Verfügung stehen wird (ec.europa.eu/consumers/odr/). Sie gilt auch
für innerdeutsche Streitigkeiten.
„Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) bereit gestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften
dient.
Hier finden Sie den Link:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie
trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
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